Das Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer (engl. Agreement on the Conservation of Seals in the Wadden Sea, WSSA) ist ein multilaterales Umweltabkommen basierend auf der Bonner Konvention. Das Abkommen war das erste Regionalabkommen innerhalb der Bonner Konvention. Es wurde am 16. Oktober 1990 unterzeichnet und trat am 1. Oktober 1991 in Kraft. Weitere Regionalabkommen wurden nach demselben Muster verabschiedet. Das Abkommen soll die Erhaltung der Population der Seehunde im Wattenmeer sicherstellen.

Unterzeichnerstaaten sind Dänemark, Deutschland und die Niederlande. Als Sekretariat des Abkommens dient das Gemeinsame Wattenmeersekretariat (offizielle Bezeichnung: Common Wadden Sea Secretariat, CWSS).

Grundsätze zum Seehundmanagement werden zwischen Deutschland, Dänemark und den Niederlanden in einem regelmäßig aktualisierten Plan festgelegt. Das Vorgehen in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen regelt eine mit Jagd-, Naturschutz- und Tierschutz-Vertretern abgestimmte „Richtlinie zur Behandlung von erkrankt, geschwächt oder verlassen aufgefundenen Robben“. Sie ist für alle Behörden und Dienststellen der genannten Länder maßgebend.

Die Seehundstation Friedrichskoog ist eine gemäß dem Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer autorisierte Aufnahmestelle für verlassene oder erkrankt aufgefundene Robben in der schleswig-Holsteinischen Gemeinde Friedrichskoog.

Siehe auch

  • Wattenmeersekretariat
  • Liste internationaler Umweltabkommen

Weblinks

  • Bekanntmachung des Abkommens zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer vom 19. November 1991, BGBl. II S. 1307 (Vertragstext auf Deutsch und Englisch).

Einzelnachweise


Tiefststand seit 2010 Immer weniger Seehunde im Wattenmeer buten un

Säugetiere im Wattenmeer Der kleine Delfin

Foto Seehund im Wattenmeer Amrum, Deutschland Thomas Reich, bilderreich

Stabiler Seehundbestand im Wattenmeer Nationalpark Wattenmeer

Erstmals über 10.000 Seehunde im Wattenmeer NDR.de Nachrichten